Der in den Durchführungsbestimmungen genannte Toleranzwert von 2% wird durch einen Festwert von 50 Punkten ersetzt. In diesem Toleranzbereich können die Vereine ihre Aufstellungen nach eigenem Ermessen vornehmen.
Folgender Passus in den DfB wurde angepasst:
5.1 Allgemeines
...
Eine Einreihung abweichend von der Vereinsrangliste ist bis zu einem Unterschied im TTR-Wert von 2,0 % (bezogen auf den niedrigeren Wert, mathematisch gerundet) 50 Punkten möglich. Abweichende Einreihungen bei größeren Unterschrieden als 2,0 % 50 Punkte müssen bei der Beantragung schriftlich begründet werden.
...
Die geänderten Durchführungsbestimmungen können ab sofort auf der Homepage des BTTV eingesehen werden.