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Sportentwicklung  

Anpassung der DfB für den Ligenspielbetrieb

Die Durchführungsbestimmungen für Mannschaftsmeldungen ab 01.12.2010 wurden nochmals angepasst.

Der in den Durchführungsbestimmungen genannte Toleranzwert von 2% wird durch einen Festwert von 50 Punkten ersetzt. In diesem Toleranzbereich können die Vereine ihre Aufstellungen nach eigenem Ermessen vornehmen.

Folgender Passus in den DfB wurde angepasst:

5.1 Allgemeines
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Eine Einreihung abweichend von der Vereinsrangliste ist bis zu einem Unterschied im TTR-Wert von 2,0 % (bezogen auf den niedrigeren Wert, mathematisch gerundet) 50 Punkten möglich. Abweichende Einreihungen bei größeren Unterschrieden als 2,0 % 50 Punkte müssen bei der Beantragung schriftlich begründet werden.
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Die geänderten Durchführungsbestimmungen können ab sofort auf der Homepage des BTTV eingesehen werden.

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