Im Kreispokal 2011 findet das Viertelfinale bis Sonntag, 06. November 2011 statt.
Gespielt wid nach dem Swaythling-Cup-System (siehe Wettspielordnung E2.3.1). Die Heimmannschaft ist verpflichtet, der Gastmannschaft 50 % der Fahrkosten zu erstatten. Gegen eine Vorverlegung der Spieltermine gibt es keine Einwände. Der Heimverein hat das Ergebnis bis 06. November 2011 um 18.00 h in click-tt zu erfassen. Der Gastverein hat dieses zu kontrollieren und anschließend in click-tt zu bestätigen.
Die Mädchen- und Bambinimannschaften greifen erst ab dem Halbfinale in den Pokalwettbewerb ein.