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Sperrvermerk zur Rückrunde gemäß WO des DTTB

Nach Einführung der TTR-Werte auch in anderen Landesverbänden bestand bundesweit Handlungsbedarf für einen Sperrvermerk zur Rückrunde, wie er jetzt in der Wettspielordnung unter D 15.3 definiert ist. Danach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert (11. Dezember) + Toleranz (50 TTR-Punkte) in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten. 

Der Text in D 15.3 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.

Dies bedeutet, dass bei den zwischen dem 15. und dem 23. Dezember obligatorisch einzureichenden Mannschaftsmeldungen der Rückrunde (gemäß Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb) derartige Sperrvermerke beantragt werden können. Maßgeblich für die Mannschaftsmeldung sind die Q-TTR-Werte vom 11.12.2011, die voraussichtlich am 15. Dezember veröffentlicht werden. Die Beantragung des SPV erfolgt - im Gegensatz zur Mannschaftsmeldung der Vorrunde - nicht direkt in der Meldung selber, sondern muss über das Bemerkungsfeld oder gesondert per E-Mail bei der Stelle beantragt werden, die die Mannschaftsmeldung genehmigt. Nur diese Fachwarte mit "Meisterschaftsrecht" haben die Möglichkeit die beantragten SPV zu setzen. 

Die Löschung eines bereits aus der Vorrunde bestehenden Sperrvermerks zur Rückrunde ist nicht möglich! Nach WO D 15.3 reicht die Dauer des Sperrvermerks bis zum Ende der Spielzeit.

WO D 15.3 Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge
Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur
- zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit, oder
- zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben  können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten, oder
- nach weiteren Regelungen, die der DTTB oder ein Mitgliedsverband in eigener Zuständigkeit erlässt, auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden.
Diese Spieler erhalten von der zuständigen Stelle einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in einer oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Ein Aufrücken solcher Spieler während einer Halbserie oder zum Beginn der Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung der offiziellen Online-Plattform dokumentiert. Die Dauer des Sperrvermerks reicht bis zum Ende der Spielzeit, sofern der DTTB oder ein Mitgliedsverband für seinen Mannschaftsspielbetrieb keine anderslautenden Regelungen beschlossen hat.

Quelle: Newsletter KW 46/2011 des BTTV 

 

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